Eadem poena multandis etiam his, qui intercedentes ministerium suum huiusmodi nefariis actibus improba mente praebuerint.
von theodor848 am 22.05.2020
Diejenigen, die wissentlich bei solchen Straftaten als Vermittler Hilfe leisten, sollten die gleiche Strafe erhalten.
von ada.d am 09.04.2023
Mit der gleichen Strafe sind auch diejenigen zu belegen, die bei solch verwerflichen Handlungen mit böser Gesinnung ihre Dienste geleistet und interveniert haben.