Si coloni, quos bona fide quisque possedit, ad alios fugae vitio transeuntes necessitatem condicionis propriae declinare temptaverint, bonae fidei possessori primum oportet celeri reformatione succurri, tunc causam originis et proprietatis agitari.
von victoria953 am 14.02.2016
Wenn Kolonisten, die jemand in gutem Glauben besessen hat, durch Flucht zu anderen übergehend, versucht haben, der Notwendigkeit ihrer eigenen Bedingung zu entgehen, ist es angemessen, dass dem Besitzer in gutem Glauben zunächst durch schnelle Wiederherstellung geholfen wird, und dann die Ursache von Ursprung und Eigentum erörtert wird.
von lara.9956 am 02.03.2021
Wenn Pächter, die rechtmäßig unter der Autorität eines Besitzers stehen, versuchen, ihren rechtlichen Verpflichtungen durch Flucht zu anderen zu entgehen, sollte zunächst dem rechtmäßigen Eigentümer geholfen werden, indem sie schnell zurückgeführt werden, und erst danach sollten Fragen ihrer Herkunft und Zugehörigkeit untersucht werden.