Mala fide namque possessorem esse nullus ambiget, qui aliquid contra legum interdicta mercatur.
von aliya.877 am 29.05.2015
Niemand kann bezweifeln, dass derjenige, der etwas entgegen gesetzlichen Verboten kauft, in schlechtem Glauben handelt.
von emil.878 am 26.02.2014
Wer etwas gegen die gesetzlichen Verbote erwirbt, bei dem wird niemand zweifeln, dass er bösgläubig ist.