Et si in rem actum sit, sive contra petitorem iudicavit, absolvere debet possessorem, sive contra possessorem, iubere eum debet ut rem ipsam restituat cum fructibus.
von paula.c am 06.11.2023
Und wenn eine Eigentumsklage erhoben wurde, soll er, falls er gegen den Kläger geurteilt hat, den Besitzer freisprechen, oder falls er gegen den Besitzer geurteilt hat, soll er anordnen, dass dieser die Sache selbst mit den Früchten zurückgibt.
von malik.x am 19.12.2020
Wenn ein Eigentumsstreit vor Gericht gebracht wurde, sollte der Richter, falls er gegen den Kläger entscheidet, den Beklagten freisprechen; falls er jedoch gegen den Beklagten entscheidet, sollte er anordnen, dass dieser die Sache selbst nebst allen Früchten zurückgibt.