Sed vindicatio quidem adversus possessorem est, sive fur ipse possidet sive alius quilibet:
von alexander.8832 am 08.04.2018
Die Vindikation richtet sich jedoch gegen den Besitzer, sei es, dass der Dieb selbst besitzt oder irgendeine andere Person:
von evelin.x am 26.12.2017
Der rechtliche Anspruch kann gegen jeden geltend gemacht werden, der den Besitz hat, sei es der Dieb selbst oder jemand anderes: