Nam ipsius rei persecutionem extrinsecus habet dominus, quam aut vindicando aut condicendo potest auferre.
von alia.r am 11.03.2016
Der Eigentümer hat ein externes Recht, das Eigentum zu verfolgen, welches er entweder durch eine Rechtsklage oder eine formelle Forderung zurückgewinnen kann.
von ronja.x am 20.10.2014
Der Eigentümer hält äußerlich die Verfolgung der Sache selbst, welche er durch Vindikation oder Rückforderung wegzunehmen vermag.