Condictio autem adversus ipsum furem heredemve eius, licet non possideat, competit.
von jan.c am 27.07.2015
Ein Rechtsanspruch auf Rückforderung kann gegen den Dieb selbst oder dessen Erben geltend gemacht werden, auch wenn sie die gestohlene Sache nicht mehr besitzen.
von mathea.a am 20.05.2014
Eine Condictio kann gegen den Dieb selbst oder seinen Erben erhoben werden, auch wenn er den Gegenstand nicht mehr besitzt.