Sed si in praesenti neget se possessor restituere posse et sine frustratione videbitur tempus restituendi causa petere, indulgendum est ei, ut tamen de litis aestimatione caveat cum fideiussore, si intra tempus quod ei datum est non restituisset.
von Valentin am 26.09.2019
Sollte jedoch der Besitzer im gegenwärtigen Moment bestreiten, dass er in der Lage ist, Rückerstattung zu leisten, und ohne Verzögerung den Zeitaufschub zur Rückerstattung zu suchen scheinen, so muss ihm dies gewährt werden, vorausgesetzt jedoch, dass er Sicherheit bezüglich der Bewertung des Rechtsstreits mit einem Bürgen leistet, falls er innerhalb der ihm gewährten Frist keine Rückerstattung geleistet hätte.
von larissa.u am 08.05.2017
Wenn der derzeitige Besitzer behauptet, die Sache nicht sofort zurückgeben zu können und offensichtlich in gutem Glauben um zusätzliche Zeit bittet, sollte ihm diese gewährt werden, sofern er für den geschätzten Wert des Anspruchs mit einem Bürgen Sicherheit leistet, falls er die Sache nicht innerhalb der ihm gewährten Frist zurückgibt.