Et si hereditas petita sit, eadem circa fructus interveniunt quae diximus intervenire in singularum rerum petitione.
von jette9883 am 10.12.2013
Und wenn eine Erbschaft geltend gemacht worden ist, gelten dieselben Bestimmungen hinsichtlich der Früchte, die wir bei der Geltendmachung einzelner Sachen genannt haben.
von lina968 am 08.01.2023
Wenn jemand Anspruch auf ein Erbe erhebt, gelten gelten dieselben Regeln bezüglich Erträgen, wie wir sie zuvor bei Ansprüchen auf einzelne Gegenstände erklärt haben.