Oneri publico sarcinam privatam ne quis imponat nec audeat portitores frumenti ad suscipiendum onus aliqua necessitate compellere.
von aalyiah.w am 17.12.2021
Es soll niemand eine private Last einer öffentlichen Last auferlegen, noch es wagen, die Frumentum-Beamten durch irgendeine Notwendigkeit zu zwingen, eine Last zu übernehmen.
von jaimy.i am 30.04.2018
Niemand darf seine private Ladung öffentlichen Transporten hinzufügen noch Getreidefrachtführer unter irgendeinen Umständen zwingen, zusätzliche Lasten anzunehmen.