Quod si quem ex isdem aquariis mori contigerit, eum nihilo minus qui in locum defuncti subrogatur signo eodem notari praecipimus, ut militiae quodammodo sociati excubiis aquae custodiendae incessanter inhaereant nec muneribus aliis occupentur.
von natali873 am 03.04.2020
Sollte einer dieser Wasserarbeiter sterben, verfügen wir, dass dessen Ersatz die gleiche Kennzeichnung erhalten muss, sodass sie, ähnlich einer militärischen Einheit, sich ausschließlich auf ihre Wasserüberwachungsaufgaben konzentrieren und nicht anderen Tätigkeiten zugewiesen werden können.
von eliah.i am 05.01.2022
Wenn aber einer dieser Wasserarbeiter stirbt, befehlen wir, dass derjenige, der an die Stelle des Verstorbenen tritt, mit demselben Zeichen gekennzeichnet wird, damit er, gleichsam wie im Militärdienst verbunden, unaufhörlich den Wachdienst zur Wasserbewachung versehe und nicht mit anderen Aufgaben beschäftigt werde.