Mansura poena in eos, qui ad inrigationes agrorum vel hortorum delicias furtivis aquarum meatibus abutuntur.
von leander.q am 26.01.2016
Es wird eine dauerhafte Strafe für diejenigen geben, die unrechtmäßig Wasserwege ableiten, um ihre Felder zu bewässern oder ihre Gartenpflanzen zu gießen.