Mansura poena in eos, qui ad inrigationes agrorum vel hortorum delicias furtivis aquarum meatibus abutuntur.
von lotte.923 am 25.05.2015
Eine dauerhafte Strafe gegen diejenigen, die für die Bewässerung von Feldern oder Gartenfreuden heimliche Wasserwege missbrauchen.
von leander.q am 26.01.2016
Es wird eine dauerhafte Strafe für diejenigen geben, die unrechtmäßig Wasserwege ableiten, um ihre Felder zu bewässern oder ihre Gartenpflanzen zu gießen.