Cum ad munus exhibendarum angariarum cum aliis creatus a consortibus muneris sollicitudine deserta solum te functum esse proponas, sumptuum detrimenta, si qua acciderunt, collatione eorum, quos munus oportuit participare, provisione praesidis dividentur.
von joel.924 am 20.07.2018
Da Sie vortragen, dass Sie, nachdem Sie mit anderen Kollegen für die Aufgabe der Kurierdienstleistungen ernannt worden sind, mit der Verantwortung, die aufgegeben wurde, allein die Funktion ausgeführt haben, werden etwaige Ausgabenverluste nach Verfügung des Gouverneurs unter denjenigen aufgeteilt, die an der Aufgabe hätten teilnehmen sollen.
von matilda.q am 19.08.2024
Wenn Sie behaupten, nach der gemeinsamen Ernennung als Einziger die Kurierdienstaufgaben erfüllt zu haben, während Ihre Kollegen ihre Verantwortlichkeiten vernachlässigt haben, wird der Gouverneur sicherstellen, dass etwaige entstandene Ausgaben gerecht unter denjenigen aufgeteilt werden, die die Pflicht hätten mittragen sollen.