Qui si etiam a te obsequium derelictum esse cognoverit, quid censurae publicae congruit, non ignoret.
von musa836 am 25.10.2013
Wer, wenn er erkannt haben wird, dass dir der Gehorsam entzogen wurde, sollte nicht unwissend sein, was der öffentlichen Rüge zukommt.
von lene.822 am 19.06.2019
Wenn er feststellt, dass Sie den Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, wird er wissen, welche Strafe im öffentlichen Recht angemessen ist.