Si, cum ingenuus esses, ad actum gerendum a re publica compelleris, auxilium praesidis et iuris praesidia prout usus exigebat implorare potuisti.
von andre.834 am 15.07.2021
Wenn du als Freier geboren wärst und der Staat dich zur Ausübung öffentlicher Pflichten zwingen würde, hättest du Hilfe beim Gouverneur erbitten und rechtlichen Schutz in Anspruch nehmen können.
von lucy.825 am 15.12.2014
Wenn du als Freigeborener von der Republik zur Ausführung einer Handlung gezwungen wurdest, konntest du gemäß Übung die Hilfe des Vorstehers und den Rechtsschutz anrufen.