Si, ut proponis, decreto ordinis ad libertatem ductus es, non debere te invitum actum rei publicae administrare curator rei publicae non ignorat, praesertim cum servi eiusmodi officia administrare debeant.
von yasin.a am 29.11.2016
Wenn du, wie du vorschlägst, durch Dekret des Ordens zur Freiheit geführt worden bist, ignoriert der Verwalter der öffentlichen Angelegenheiten nicht, dass du nicht unwillig die Geschäfte der Republik verwalten solltest, besonders da Sklaven derartige Pflichten verwalten sollten.
von daria.t am 04.02.2020
Wenn du, wie du behauptest, durch Beschluss des Rates in die Freiheit entlassen wurdest, weiß der öffentliche Verwalter sehr wohl, dass du nicht gegen deinen Willen zu öffentlichen Dienstpflichten gezwungen werden kannst, insbesondere da solche Aufgaben von Sklaven verrichtet werden sollten.