Si ita duumviri creati estis, ut mutuo periculo teneamini, in dubium non venit vicariis damnis vos esse obstrictos, cum in magistratibus prius nominatores conveniendos esse ( hoc quod in persona vestra custodiri considerastis) constitutum est.
von henry.u am 18.03.2016
Wenn Sie als Duumviri in einer Weise bestellt worden sind, dass Sie durch gegenseitiges Risiko gebunden sind, steht nicht in Zweifel, dass Sie durch Stellvertreteransprüche verpflichtet sind, da festgelegt wurde (was Sie in Ihrer Person zu beachten beabsichtigt habt), dass bei Magistraten zunächst die Nominatoren angerufen werden müssen.
von mari8927 am 19.01.2024
Wenn Sie als Stadtmagistratsmitglieder unter Bedingungen gegenseitiger Verantwortlichkeit ernannt wurden, besteht kein Zweifel, dass Sie für die Schäden des jeweils anderen haftbar sind, da festgelegt wurde (wie Sie es in Bezug auf Ihre eigene Situation festgestellt haben), dass in Fällen, die Magistratsmitglieder betreffen, zunächst deren Bürgen angesprochen werden müssen.