Non prius debitorem rei publicae honorem in re publica subire quam id quod debere constiterit conventus exsolverit, tam meis quam divorum principum constitutionibus declaratur.
von felizitas.957 am 01.09.2017
Es wird sowohl durch meine als auch durch die Verfassungen der göttlichen Herrscher erklärt, dass ein Schuldner des Staates keinen Ehrenposten im Staat übernehmen darf, bevor er, nachdem er vorgeladen wurde, die geschuldete Summe vollständig beglichen hat.
von liliana.954 am 04.09.2014
Sowohl meine Verfassungen als auch die der vorherigen Kaiser bestimmen, dass eine Person, die dem Staat Geld schuldet, kein öffentliches Amt antreten kann, bis sie nach Aufforderung alle festgestellten Schulden beglichen hat.