Hos autem venditionum contractus, sive iam completi fuerunt seu postea ineundi fuerint, stabiles esse censemus.
von maxime.i am 31.07.2013
Wir erklären, dass diese Verkaufsverträge gültig bleiben, unabhängig davon, ob sie bereits abgeschlossen wurden oder in Zukunft abgeschlossen werden.