Hos autem venditionum contractus, sive iam completi fuerunt seu postea ineundi fuerint, stabiles esse censemus.
von maxime.i am 31.07.2013
Wir erklären, dass diese Verkaufsverträge gültig bleiben, unabhängig davon, ob sie bereits abgeschlossen wurden oder in Zukunft abgeschlossen werden.
von konrad855 am 13.07.2015
Diese Verkaufsverträge, ob sie bereits abgeschlossen wurden oder später abgeschlossen werden, erklären wir für gültig und bindend.