Non enim prius exsolvi, quod debere te constiterit, aequum est, quam petitioni mutuae responsum fuerit, eo magis, quod ea te persequi dicis, quae a muliere divortii causa amota quereris.
von julien.a am 13.01.2019
Es ist nicht gerecht, Sie von Ihrer nachgewiesenen Schuld zu entbinden, bevor Ihr Gegenforderungsanspruch nicht geklärt wurde, insbesondere da Sie versuchen, Gegenstände zurückzufordern, die Ihre Frau nach eigener Aussage während der Scheidung mitgenommen hat.
von fiete977 am 13.10.2020
Es ist nicht billig, dass Sie von dem, was als Ihre Schuld feststeht, entbunden werden, bevor der gegenseitigen Forderung nicht entsprochen wurde, umso mehr, als Sie behaupten, diejenigen Dinge zu verfolgen, über die Sie sich beschweren, dass sie von der Frau aufgrund der Scheidung entfernt wurden.