Quod evitandi tirocinii causa dedisse te apud competentem iudicem ei de quo quereris indubia probationis luce constiterit, instantia eius recipies:
von eliah914 am 03.12.2013
Wenn vor einem zuständigen Richter eindeutig nachgewiesen werden kann, dass Sie dem Beschuldigten Geld gezahlt haben, um dem Militärdienst zu entgehen, erhalten Sie den Betrag zurück.
von maxime914 am 29.11.2021
Sollte vor einem zuständigen Richter durch unzweifelhafte Beweiskraft festgestellt werden, dass du demjenigen, über den du dich beschwerst, etwas zur Vermeidung des Tirociniums gegeben hast, so wirst du den Betrag zurückerhalten.