Fundum vectigalem, si suis quibusque temporibus debitae quantitates inferantur, invito possessore auferri non posse manifestum est.
von Colin am 15.10.2015
Es ist offensichtlich, dass ein steuerpflichtiges Grundstück, wenn die geschuldeten Beträge zu den jeweiligen Zeitpunkten entrichtet werden, dem Besitzer nicht gegen dessen Willen weggenommen werden kann.
von jan.j am 24.02.2021
Es ist offensichtlich, dass ein Pächter nicht gezwungen werden kann, sein gepachtetes Land aufzugeben, solange er die geschuldete Miete pünktlich entrichtet.