Obsignatione totius debitae pecuniae sollemniter facta liberationem contingere manifestum est.
von josephine.u am 09.06.2017
Durch die feierliche Besiegelung der gesamten geschuldeten Geldsumme ist es offenkundig, dass eine Befreiung eintritt.
von evelyne.g am 14.06.2013
Es ist offensichtlich, dass eine Schuldbefreiung eintritt, wenn die gesamte geschuldete Summe feierlich besiegelt wurde.