Urbs constantinopolitana non solum iuris italici, sed etiam ipsius romae veteris praerogativa laetetur.
von anabelle.833 am 20.01.2019
Möge Konstantinopel nicht nur die Privilegien des italienischen Rechts, sondern auch die besonderen Rechte des alten Roms selbst genießen.
von frida.977 am 10.08.2013
Die Stadt Konstantinopel möge sich nicht nur der italienischen Rechtsvorrechte, sondern auch der Vorrechte des alten Roms selbst erfreuen.