Omnes honorati seu civilium seu militarium vehiculis dignitatis suae, id est carrucis, intra urbem sacratissimi nominis semper utantur.
von nino.d am 02.09.2013
Es sollen alle Geehrten, sei es aus zivilen oder militärischen Ämtern, stets die Fahrzeuge ihrer Würde, das heißt Karren, innerhalb der Stadt mit dem heiligsten Namen verwenden.
von luana954 am 01.10.2017
Alle Amtsträger, sowohl zivile als auch militärische, dürfen innerhalb der heiligen Stadt stets die Fahrzeuge ihres Dienstrangs benutzen.