Universos, qui usurpantes sibi nomina magistrorum in publicis magistrationibus cellulisque collectos undecumque discipulos circumferre consuerunt, ab ostentatione vulgari praecipimus amoveri, ita ut, si qui eorum post emissos divinae sanctionis adfatus quae prohibemus atque damnamus iterum forte temptaverit, non solum eius quam meretur infamiae notam subeat, verum etiam pellendum se ex ipsa ubi versatur illicite urbe cognoscat.
von maila.833 am 25.02.2014
Alle diejenigen, die sich unrechtmäßig den Namen von Lehrern anmaßen und gewohnt sind, Schüler aus allen Richtungen in öffentlichen Ämtern und Kammern zu versammeln, befehlen wir, von gemeiner Prahlerei zu entfernen, so dass, wenn einer von ihnen nach den erlassenen Edikte göttlicher Sanktion etwa erneut versuchen sollte, was wir verbieten und verurteilen, er nicht nur die Schmach erleiden soll, die er verdient, sondern auch wissen soll, dass er aus der Stadt, in der er unrechtmäßig weilt, vertrieben wird.
von philip.u am 12.11.2024
Wir verfügen, dass alle diejenigen, die sich fälschlicherweise als Lehrer ausgeben und Studenten aus verschiedenen Orten in öffentlichen Dienststellen und Räumen versammeln, von ihrer öffentlichen Zurschaustellung abgehalten werden. Sollte einer von ihnen nach Erlass dieses kaiserlichen Dekrets es wagen, erneut zu versuchen, was wir verbieten und verurteilen, wird er nicht nur die verdiente Schande öffentlicher Schmach erleiden, sondern auch aus der Stadt, in der er unrechtmäßig tätig ist, vertrieben werden.