Neque navicularium iubemus fieri eum, qui aliquid comparavit, sed eam partem quae empta est pro suo modo ac ratione esse munificam:
von johannes.c am 22.03.2020
Wir verlangen nicht, dass jemand nur aufgrund eines Kaufs Schiffseigentümer wird, sondern der gekaufte Anteil sollte seinen angemessenen Beitrag leisten:
von hasan908 am 04.03.2024
Und wir befehlen nicht, dsas derjenige, der etwas gekauft hat, ein Schiffseigentümer wird, sondern dass der Teil, der gekauft wurde, gemäß seinem Maß und Verhältnis haftbar ist: