Singulos itaque iudices scire volumus, ne quis huic collegio iniuriis corporalibus temptet notam atterere neque ab his commodis, quae rationibus approbantur, audeat sperare.
von toni964 am 15.12.2016
Wir wollen, dass einzelne Richter wissen, dass niemand versuchen darf, den Ruf dieses Kollegiums durch körperliche Verletzungen zu schädigen, noch sich erdreisten darf, von diesen Vorteilen zu profitieren, die durch Berechnungen bestätigt werden.
von karina945 am 11.10.2020
Wir möchten alle Richter darauf hinweisen, dass niemand versuchen soll, die Reputation dieser Vereinigung durch körperliche Schädigung zu beschädigen, noch sollte jemand erwarten, Vorteile zu erhalten, die offiziell genehmigt sind.