Si quis decurialem de auferendis privilegiis putaverit lite pulsandum, intellegat se decuriae interpellare debere iudicem.
von kim9948 am 12.07.2015
Wenn jemand meint, einen Decurialen wegen des Entzugs von Privilegien verklagen zu müssen, der verstehe, dass er sich an den Richter der Decurie wenden muss.
von christin918 am 07.02.2022
Wenn jemand beabsichtigt, gegen ein Ratsmitglied eine Klage zur Aberkennung seiner Privilegien einzureichen, sollte er verstehen, dass er seinen Fall dem Gerichtsrat des Rates vorlegen muss.