Solidos veterum principum veneratione formatos ita tradi ac suscipi ab ementibus et distrahentibus iubemus, ut nihil omnino refragationis oriatur, modo ut debiti ponderis sint et speciei probae:
von lea.c am 08.04.2024
Die Solidi, die durch die Verehrung alter Herrscher geformt wurden, befehlen wir hiermit von Käufern und Verkäufern so zu übergeben und anzunehmen, dass keinerlei Weigerung entstehen kann, vorausgesetzt, sie entsprechen dem gebührenden Gewicht und haben eine geprüfte Erscheinung.
von tristan.822 am 25.09.2015
Wir verfügen, dass Goldmünzen, die unter früheren Herrschern geprägt wurden, bei Transaktionen zwischen Käufern und Verkäufern ohne jegliche Einwände akzeptiert werden müssen, sofern sie das richtige Gewicht und die richtige Qualität aufweisen.