Apertissimi enim iuris est, ut, quod ex cuiuscumque patrimonio ceciderit in casum, et legibus et retro iuris ordine fisci advocatis agentibus vindicetur.
von kay.967 am 09.02.2016
Es ist rechtlich vollkommen eindeutig, dass alles, was zufällig aus irgendeinem Vermögen weggefallen ist, von Finanzanwälten gemäß geltenden Gesetzen und etablierter Rechtsprechung zurückgefordert werden kann.
von diana.n am 11.07.2018
Es ist von höchstem Rechtsverständnis, dass dasjenige, was aus dem Vermögen irgendeiner Person dem Zufall anheimgefallen ist, sowohl nach Gesetzen als auch nach vorheriger Rechtsordnung, mit Mitwirkung der Finanzanwälte, beansprucht werden kann.