Ad collationem auri coronarii placuit neminem absque consuetudine esse cogendum.
von leandro.j am 24.11.2019
Es wurde festgelegt, dass niemand entgegen der bestehenden Praxis zur Zahlung der Kronsteuer gezwungen werden sollte.
von leon.979 am 10.04.2024
Bezüglich der Erhebung des Krönungsgoldes wurde beschlossen, dass niemand ohne Gewohnheitsrecht dazu gezwungen werden sollte.