Aurum sive argentum quodcumque a possessore confertur, arcarius vel susceptor accipiat, ita ut provinciae moderator eiusque officium ad crimen suum noverit pertinere, si possessoribus ullum fuerit ex aliqua ponderum iniquitate illatum dispendium.
von janosch963 am 18.07.2017
Jedes Gold oder Silber, das von Steuerzahlern gezahlt wird, muss vom Schatzmeister oder Steuereintreiber angenommen werden, und der Provinzgouverneur und seine Mitarbeiter werden zur Verantwortung gezogen, wenn den Steuerzahlern durch unredliche Wiegepraktiken ein Schaden entsteht.
von john.973 am 11.07.2019
Gold oder Silber, was auch immer von einem Besitzer beigetragen wird, soll der Schatzmeister oder Einnehmer empfangen, so dass der Verwalter der Provinz und sein Amt wissen, dass es zu ihrem Vergehen gehört, wenn den Besitzern ein Verlust durch irgendeine Ungleichheit der Gewichte zugefügt worden ist.