Minime diu penes ipsos susceptores maneant facta collatio, sed statim quodcumque a provincialibus fuerit exsolutum sacris thesauris inferatur.
von matthis856 am 31.08.2013
Die Steuererheber sollten die erhobenen Gelder nicht lange bei sich behalten, sondern alles, was von den Provinzbewohnern gezahlt wurde, sollte unverzüglich in die Staatskasse eingezahlt werden.
von jakob.z am 08.03.2024
Die Sammlung soll nicht lange bei den Einnehmern selbst verbleiben, sondern es soll sofort alles, was von den Provinzen gezahlt wurde, in die heiligen Schatzkammern überführt werden.