Sin vero ex tempore depositae administrationis praestituti temporis curricula transfluxerint, nulla vox advocationis emergat, sed ipsos procuratores praepositos colonos tabularios susceptores obnoxios ad solutionem volumus artari.
von elin.g am 06.12.2021
Wenn jedoch seit der Niederlegung der Verwaltung die Fristen der vorgeschriebenen Zeit verstrichen sind, soll keine Stimme der Vertretung aufkommen, sondern wir wollen, dass die Prokuristen, Vorgesetzten, Kolonisten, Buchhalter, Empfänger selbst zur Zahlung verpflichtet werden.
von daniel.v am 16.07.2016
Sollte jedoch die vorgeschriebene Frist seit dem Ende ihrer Verwaltungstätigkeit abgelaufen sein, so wird keine rechtliche Verteidigung zugelassen, und stattdessen verlangen wir, dass die Bevollmächtigten, Aufsichtspersonen, Pächter, Buchhalter und Steuereintreiber selbst zur Zahlung verpflichtet sind.