Sin vero undique aequalitas emergat tam debiti quam numeri creditorum, tunc eos anteponi, qui ad humaniorem declinant sententiam non cessionem exigentes, sed indutias.
von noemie.907 am 24.05.2019
Sollte jedoch eine Gleichheit sowohl hinsichtlich des Schuldbetrags als auch der Anzahl der Gläubiger bestehen, sollte denjenigen der Vorzug gegeben werden, die einen menschlicheren Ansatz verfolgen, indem sie eine Stundung statt einer sofortigen Zahlung begehren.
von liv.q am 30.12.2013
Sollte sich tatsächlich von allen Seiten eine Gleichheit sowohl der Schuld als auch der Anzahl der Gläubiger ergeben, dann sind diejenigen zu bevorzugen, die zu einer menschlicheren Entscheidung neigen, die nicht den Verzicht fordern, sondern Aufschub.