Nulla quidem differentia inter hypothecarios et alios creditores quantum ad hanc electionem observanda:
von jasmine.c am 31.08.2013
Es ist in der Tat kein Unterschied zwischen Hypothekargläubigern und anderen Gläubigern hinsichtlich dieser Auswahl zu beachten:
von stefan.m am 19.10.2020
Es besteht zweifellos kein Unterschied zwischen Hypothekargläubigern und anderen Gläubigern hinsichtlich dieser Auswahl: