Pari autem quantitate debiti invenienda, dispari vero creditorum numero, tunc amplior pars creditorum obtineat, ut, quod pluribus placeat, hoc statueretur.
von valentin.913 am 04.03.2017
Wenn eine gleiche Menge an Schulden vorliegt, aber mit ungleicher Anzahl von Gläubigern, soll der größere Teil der Gläubiger überwiegen, sodass das, was der Mehrheit gefällt, festgelegt wird.
von lio9928 am 17.04.2016
Bei gleicher Höhe der Schulden, aber unterschiedlicher Anzahl von Gläubigern sollte die Mehrheit der Gläubiger die Abstimmung gewinnen, sodass das, worauf die meisten sich einigen, zur Entscheidung wird.