Non autem oportet in horreis fiscalibus nisi fiscalia frumenta constitui.
von joel914 am 20.02.2021
Nur staatliches Getreide sollte in staatlichen Kornspeichern gelagert werden.
von lynn.9931 am 21.02.2019
Überdies ist es nicht zulässig, in fiskalischen Speichern anderes als fiskalisches Getreide zu lagern.