Quod autem susceptores iudice cuius interest neglegente violaverint, ex ipsius iudicis facultatibus sarcietur.
von elijah.b am 12.10.2017
Was die Empfänger verletzt haben werden, wobei der Richter, dessen Angelegenheit es ist, nachlässig war, soll aus den Mitteln des Richters selbst wiederhergestellt werden.
von andre845 am 12.12.2023
Jede Verfehlung, die von Steuereinnehmern aufgrund der Fahrlässigkeit des zuständigen Richters begangen wird, wird aus dem Vermögen des Richters selbst ausgeglichen.