At si contra id privilegium ad munus fatigandi tui causa quidam te devocaverint tuque appellatione interposita securitatem reportaveris, a nominatoribus sumptus quos in litem feceris recuperabis.
von isabel.r am 16.02.2016
Wenn jedoch gegen dieses Privileg zum Zweck der Belästigung durch eine Pflicht bestimmte Personen dich vorgeladen haben und du, nachdem du Berufung eingelegt hast, Sicherheit erlangt hast, kannst du von den Nominatoren die Aufwendungen, die du im Rechtsstreit gemacht hast, zurückfordern.
von carlotta.f am 12.09.2017
Wenn jemand versucht, Sie durch eine Vorladung zu einer Aufgabe zu belästigen, die gegen Ihr Privileg verstößt, und Sie Ihren Fall durch Einlegung einer Beschwerde gewinnen, können Sie die Verfahrenskosten von denjenigen zurückfordern, die Sie für die Aufgabe nominiert haben.