Transmarina legatione apud nos perfunctos constitutum est biennii vacationem munerum civilium et honorum habere, non eos, qui de proximo obsequium rei publicae videntur exhibuisse.
von celine.v am 22.11.2024
Es wurde festgelegt, dass Beamte, die diplomatische Missionen im Ausland abgeschlossen haben, Anspruch auf eine zweijährige Freistellung von zivilen Ämtern und Pflichten haben, wobei dies nicht für diejenigen gilt, die ausschließlich lokal für den Staat tätig waren.
von leyla.969 am 12.09.2016
Es ist festgelegt worden, dass diejenigen, die eine überseeische Gesandtschaft abgeschlossen haben, eine zweijährige Befreiung von zivilen Pflichten und Ehrenämtern erhalten, nicht aber diejenigen, die scheinbar einen Dienst an der Republik aus unmittelbarer Nähe geleistet haben.