Procuratores absentium rei publicae causa munerum civilium vacationem non habent.
von kai.l am 19.08.2019
Die Vertreter derjenigen, die für die öffentliche Sache abwesend sind, haben keine Befreiung von bürgerlichen Pflichten.
von Mica am 02.05.2017
Vertreter von Personen, die aus dienstlichen Gründen abwesend sind, sind von ihren bürgerlichen Pflichten nicht befreit.