Tunc enim consentiendo pater ad decurionatum obligatur, si filium in potestate habeat.
von mika.823 am 11.11.2019
Dann nämlich wird der Vater durch seine Einwilligung zum Dekurionat verpflichtet, wenn er einen Sohn in seiner Gewalt hat.
von josef8826 am 20.05.2015
Ein Vater wird durch seine Zustimmung zum Stadtratsdienst verpflichtet, jedoch nur wenn er einen Sohn unter seiner rechtlichen Gewalt hat.