Consentire autem etiam is videtur, qui non testificatur dissentire nominationi.
von carla873 am 17.11.2017
Eine Person gilt als einverstanden, wenn sie der Nominierung nicht ausdrücklich widerspricht.
von markus929 am 09.10.2013
Zudem scheint derjenige zuzustimmen, der seiner Nominierung nicht widerspricht.