Nec enim multam tibi procurator meus inrogavit ultra quam placitum est, sed poenam te iussit inferre.
von ahmet8954 am 27.12.2018
Denn wahrlich hat mein Prokurator dir nicht viel mehr auferlegt, als ursprünglich vereinbart war, sondern dir befohlen, die Strafe zu entrichten.
von finya941 am 03.06.2016
Mein Verwalter hat Ihnen nicht mehr berechnet, als vereinbart war, sondern hat Ihnen lediglich die Strafe aufzuzahlen aufgetragen.