Is etiam, qui ex memoratis thesauris sub specie publici creditoris aurum cuiquam commodarit ac dederit, capitali sententia subiugetur.
von kilian.8887 am 28.09.2017
Derjenige, der aus den genannten Schatzkammern unter dem Vorwand eines öffentlichen Gläubigers Gold an jemanden verliehen und gegeben hat, soll mit der Todesstrafe belegt werden.
von theo.m am 29.01.2021
Wer Gold aus den genannten Schätzen unter dem Vorwand, ein öffentlicher Gläubiger zu sein, an andere verleiht oder gibt, wird mit der Todesstrafe belegt.