Manifesti iuris est maiores quinquaginta quinque annis invitos ad munera personalia vocari non posse.
von lenard.841 am 22.07.2013
Es ist nach offenkundigem Recht, dass Personen über fünfundfünfzig Jahre, die unwillig sind, nicht zu persönlichen Pflichten herangezogen werden können.
von ina.t am 24.10.2018
Das Gesetz bestimmt eindeutig, dass Personen über fünfundfünfzig Jahren nicht gegen ihren Willen zu öffentlichen Dienstpflichten gezwungen werden können.