Cum vos adfirmetis liberalibus studiis operam dare, maxime circa professionem iuris, consistendo in civitate berytorum provinciae phoenices, providendum utilitati publicae et spei vestrae decernimus, ut singuli usque ad vicesimum quintum annum aetatis suae studiis non avocentur.
von raphael952 am 01.10.2017
Da Sie erklären, höhere Bildung zu verfolgen, insbesondere Rechtswissenschaften, während Sie in der Stadt Beirut in der Provinz Phönizien leben, haben wir zum öffentlichen Wohl und zu Ihren Zukunftsaussichten beschlossen, dass Studenten nicht von ihren Studien unterbrochen werden sollen, bevor sie das Alter von fünfundzwanzig Jahren erreicht haben.
von amir.v am 03.05.2016
Da ihr erklärt, dass ihr euch den freien Wissenschaften widmet, insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft, und in der Stadt Berytus der Provinz Phönizien ansässig seid, verfügen wir, dass für den öffentlichen Nutzen und eure Hoffnung Vorsorge getroffen werden muss, sodass Einzelpersonen bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr nicht von ihren Studien abgehalten werden.