Cum filios tuos patria potestate liberatos adhuc minores legitima aetate esse dicas, merito postulas, ut liberalibus studiis non avocentur.
von jannis943 am 01.02.2023
Da Sie erwähnen, dass Ihre Kinder, obwohl nicht mehr unter Ihrer elterlichen Vormundschaft, noch minderjährig sind, haben Sie zu Recht die Bitte, dass ihre Ausbildung nicht unterbrochen wird.
von helen.9911 am 22.11.2017
Da Sie sagen, dass Ihre Söhne, obwohl sie der väterlichen Gewalt enthoben, noch nicht das gesetzliche Alter erreicht haben, fordern Sie zu Recht, dass sie nicht von ihren geisteswissenschaftlichen Studien abgehalten werden.